Informationen zum Fach Werte und Normen
Religion und Werte und Normen: Fragen und Antworten
beantwortet von den Fachobfrauen der Fächer Religion bzw. Werte und Normen
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Was ist der Unterschied zwischen Religions- und Werte und Normenunterricht?
Zuerst einmal ist zu betonen, dass im Fach Werte und Normen ganz vergleichbare Themen, Fragestellungen, Probleme und Sachverhalte wie im Fach Religion behandelt werden. Ein gutes Beispiel dafür ist das Thema „Sucht und Abhängigkeit“, welches in beiden Fächern anhand ähnlicher Fragestellungen und Inhalte unterrichtet wird.
Im Werte und Normen-Unterricht ist die Behandlung solcher Themen allerdings ausschließlich an das Grundgesetz und andere gesellschaftliche Konventionen gebunden. Dem Fach Werte und Normen fehlt das religiöse Bekenntnis. Es kann im Unterschied zum Religionsunterricht keine Antworten auf der Grundlage religiöser Aussagen und Bedingungen geben.
Das Fach bezieht sich hauptsächlich auf Problemstellungen und Methoden der Philosophie (versucht, die Welt und die menschliche Existenz zu deuten und zu verstehen), geeigneter Gesellschaftswissenschaften (untersuchen Phänomene des gesellschaftlichen Zusammenlebens) und auch der Religionswissenschaft. Wobei für bestimmte Fragestellungen auch noch andere Einzelwissenschaften, z.B. die Rechtswissenschaft und die Naturwissenschaften, berücksichtigt werden.
Unser Staat verlangt eine weltanschauliche und religiöse Neutralität des Faches Werte und Normen. Bei einer solchen prinzipiellen Offenheit ist gleichzeitig aber zu betonen, dass den Grund- und Menschenrechten und den Prinzipien des demokratischen und sozialen Rechtsstaates stets eine orientierende Bedeutung zukommt.
Themen in Werte und Normen nach den schulinternen Curriculum für Sekundarstufe 1:
Jahrgang 8 | Jahrgang 9 | Jahrgang 10 |
Sucht und Abhängigkeit | Menschenrechte und Menschenwürde | Ethische Grundlagen für Konfliktsituationen |
Freundschaft, Liebe, Sexualität | Entwicklung und Gestaltung von Identität | Wahrheit und Wirklichkeit |
Verantwortung für Natur und Umwelt | Altern, Sterben, Tod | Weltreligionen und Weltanschauungen |
Monotheistische Weltanschauungen |
Anja Kammerad, Fachlehrerin für das Fach Werte und Normen
Themen im Religionsunterricht nach den schulinternen Curriculum für Sekundarstufe 1:
Jahrgang 8 | Jahrgang 9 | Jahrgang 10 |
Nächstenliebe | Kirchliche Mitverantwortung in Staat und Gesellschaft | Religionsbegriff |
Die Botschaft vom gnädigen und gerechten Gott anhand des Buches „Unterbrich mich nicht Gott“ | Naturwissenschaft und Glaube | Buddhismus |
Die Botschaft Jesu (Bergpredigt) | Verantwortung für die Schöpfung | Sterben und Tod als Anfrage an das Leben |
Wunder Jesu und ihre Überlieferung | Sucht und Sehnsucht | Der erlösende Charakter von Kreuz und Auferstehung Jesu Christi |
In beiden Fächern geht es um Werte, wie Liebe, Verständnis, Freiheit und Toleranz. Beiden ist bewusst, dass sich Werte auch ohne Religion begründen lassen, aber im Religionsunterricht haben die religiösen Wurzeln der Werte einen besonderen Platz. Den bekommen sie dadurch, dass Menschen, die sich in besonderer Weise dem Glauben verbunden fühlen, an der Auswahl der Inhalte des Religionsunterrichts beteiligt sind. Es ist das einzige Fach in der Schule, wo nicht allein das Bildungsministerium entscheidet, was gelehrt werden soll.
Heike Bohlen, Fachobfrau für das Fach Evangelische Religion
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Warum gibt es an einer öffentlichen Schule, in einem Land, das alle Religionen gleich behandelt, Religionsunterricht einer christlichen Kirche?
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Grundgesetz festgelegt, dass Religionsunterricht an Schulen erteilt werden soll. Das kann man so erklären: Einerseits legt der Staat fest, dass er weltanschaulich neutral ist. Das bedeutet, dass er keine Religion bevorzugen will und auch niemandem vorschreiben möchte, was er oder sie glaubt. Aber gerade weil der Staat selber neutral bleiben will, hat er die Religionsgemeinschaften damit beauftragt, ihre Überzeugungen in die Schule zu bringen. Er hat ein Stück Autorität abgegeben und ist überzeugt, wenn Mitbürger ihre Religion ganz ernst nehmen, werden sie dazu beitragen, dass die Gesellschaft sich zum Guten entwickelt.
Heike Bohlen, Fachobfrau für das Fach Evangelische Religion
Und warum gibt es Werte und Normen-Unterricht, wenn laut Grundgesetz Religionsunterricht an Schulen erteilt werden soll?
Um auch denjenigen Schülern gerecht zu werden, die keiner christlichen Konfession angehörten oder aus persönlichen Gründen nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollten, richtete das Land Niedersachsen 1974 den ersten Werte und Normen Unterricht an allgemeinbildenden Schulen ein. In anderen Bundesländern heißt dieses Fach ‚Ethik‘ oder ‚Praktische Philosophie‘. Werte und Normen war, und ist bis heute, die Alternative (manche sagen auch ‚Ersatzfach‘) für das Fach Religion. So sind alle Schülerinnen und Schüler, die nicht am christlichen Religionsunterricht teilnehmen, verpflichtet, am Unterricht im Fach Werte und Normen teilzunehmen.
Anders als 1974 ist Werte und Normen heute aber ein ordentliches Lehrfach, in welchem man auch seine Abiturprüfung ablegen kann. Besonders an diesem Fach ist, dass der Grundsatz der weltanschaulichen Neutralität, der laut Grundgesetz Art. 4 Absatz 1 für den deutschen Staat gilt, vom Staat auch für den Unterricht im Fach Werte und Normen gefordert wird.
Wiebke Rademacher, Fachobfrau für das Fach Werte und Normen
3a. Welche Gründe sind für einen Wechsel der Unterrichte denkbar?
Eine Abmeldung ist aus Gewissens- und/oder Interessensgründen denkbar. Obwohl ein Wechsel nicht endgültig sein muss, sollte eine solche Entscheidung jedoch gut überlegt sein und nicht aus einer Laune heraus getroffen werden.
Anja Kammerad, Fachlehrerin Werte und Normen
3b. Ich gehöre keiner Kirche an, darf ich am Religionsunterricht teilnehmen?
Wer keiner christlichen Kirche angehört, kann sich zum Religionsunterricht anmelden. Formal ist für die Anmeldung die Zustimmung der Fachgruppe Religion nötig, sie wurde an unserer Schule aber noch nie verweigert.
Heike Bohlen, Fachobfrau für das Fach Evangelische Religion
4.a) Kann ich am Werte und Normen-Unterricht teilnehmen, wenn ich gleichzeitig den Konfirmanden- oder Firmunterricht besuche?
Aus den Augen der Fachgruppe Werte und Normen stellt dies keinen Widerspruch dar. Nach geltendem Schulrecht besteht hier kein Problem. Es gibt sogar viele Werte und Normen-Lehrkräfte, die selbst einer Religionsgemeinschaft angehören bzw. gläubig sind. In diesem Zusammenhang ist es vielleicht auch sinnvoll den Blick auf gewisse Gemeinsamkeiten zu lenken. Im Konfirmandenunterricht stehen Fragen über den Sinn des Lebens, über das Erwachsenwerden und natürlich den christlichen Glauben im Mittelpunkt. Die Jugendlichen debattieren miteinander und sollen entdecken, was für ihr Leben wichtig ist. Ganz ähnliche Zielsetzungen hat auch der Werte und Normen-Unterricht, jedoch ohne diese Themen an die Grundsätze einer Religionsgemeinschaft zu binden.
Wiebke Rademacher, Fachobfrau für das Fach Werte und Normen
4.b) Kann ich am Konfirmanden- bzw. Firmunterricht teilnehmen, ohne am schulischen Religionsunterricht teilzunehmen?
Da die Zulassung zu den Sakramenten in den Händen des Sakramentenspenders, der Gemeinden sowie des Bistums liegt, kann ich diese Frage von katholischer Seite her gar nicht beantworten und darf die Entscheidung als Lehrkörper nicht treffen. Die Abmeldung vom Religionsunterricht hängt für mich mit der Religionsmündigkeit (mit Vollendung des 14. Lebensjahres) und der Gewissensfreiheit zusammen. Wenn sich ein Schüler oder eine Schülerin also aus Gewissensgründen vom Religionsunterricht abmeldet, halte ich es für einen Widerspruch, am Firm- bzw. Konfirmandenunterricht teilzunehmen und diese Feste begehen zu wollen, denn durch die Firmung bzw. Konfirmation sagt man „JA“ zur jeweiligen Gemeinde, zur Konfession und Religion.Ein Gespräch mit dem zuständigen Pastor bzw. Pfarrer kann diesbezüglich für Klarheit sorgen.
Anke Chudzinski-Schubert, Fachobfrau für das Fach Katholische Religion
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Muss man sich vom Religionsunterricht abmelden, wenn man nicht mehr wirklich an Gott glaubt?
Nein, das muss man nicht. Immer wieder sagen auch Schüler und Schülerinnen, die nicht an Gott glauben, dass sie im Religionsunterricht Toleranz gelernt haben und es für sie wichtig war, die Überzeugungen der anderen kennengelernt zu haben.
Heike Bohlen, Fachobfrau für das Fach Evangelische Religion
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Wie melde ich mich vom Religionsunterricht ab?
Um sich vom Religionsunterricht abzumelden, genügt eine formlose schriftliche Mitteilung an die Schulleitung. Außer Datum und Unterschrift sind lediglich der Name und die Klasse des Schülers anzugeben sowie eine Aussage zur Abmeldung vom Religionsunterricht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Für Schülerinnen und Schüler, die noch nicht religionsmündig sind (also bis 14 J.), muss die Mitteilung durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Ältere Schülerinnen und Schüler können die Abmeldung selbst vornehmen; in diesem Fall bestätigen die Eltern mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme der Entscheidung ihres Kindes.
Aus organisatorischen Gründen hat eine solche Mitteilung zeitgleich mit den Meldungen zur Schulbuchausleihe zu erfolgen bzw. (im Winterhalbjahr) sechs Wochen vor dem Halbjahresende.
Ulrike Janssen, Schulleiterin
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Bekommt man im Fach „Werte und Normen“ leichter gute Noten als im Fach „Religion“?
In beiden Fächern ist mündliche Beteiligung ein wichtiges Kriterium für eine gute Note. In beiden Fächern spielt es ein wichtige Rolle, Texte zu verstehen. In beiden Fächern werden Klassenarbeiten geschrieben und benotet. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass keins der Fächer „bessere“ Noten vergibt als das andere.
Heike Bohlen, Fachobfrau für das Fach Evangelische Religion
Wiebke Rademacher, Fachobfrau für das Fach Werte und Normen
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Ich habe mich vom Religionsunterricht abgemeldet, kann ich mich wieder anmelden?
Eine Rücknahme der Abmeldung (wenn man einer christlichen Konfession angehört und sich vorher abgemeldet hat) ist möglich. Auch hier müssen Fristen eingehalten werden: Zum Schuljahresbeginn sollte die Anmeldung mit der Anmeldung zur Schulbuchausleihe erfolgen, zum Halbjahr sechs Wochen vor Ende des Halbjahres. Wer in der Oberstufe einen Prüfungskurs belegen möchte, muss in der Einführungsphase (Jahrgang 11) den Religionsunterricht besucht haben, sonst ist das nicht möglich. Das gleiche gilt für Werte und Normen.
Heike Bohlen, Fachobfrau für das Fach Evangelische Religion
Ein Wechsel zwischen den Unterrichten Werte und Normen/ ev. Religion/ kath. Religion ist rechtlich erlaubt; er sollte aus organisatorischen Gründen zum Schuljahresende erfolgen. Somit muss eine Abmeldung von einem der Unterrichte keineswegs eine endgültige Entscheidung darstellen.
Anja Kammerad, Fachlehrerin für das Fach Werte und Normen
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Wird Werte und Normen/ Religion auch in der Oberstufe angeboten? Vielleicht sogar auch als Prüfungsfach?
Ja, Werte und Normen kann auch in der Oberstufe belegt werden. Dabei kann man wählen, ob man das Fach als Auflagenkurs (Abdeckerkurs ohne Abiturprüfung in diesem Fach) oder als richtiges Prüfungsfach haben möchte. Dann kann man sich im Abitur schriftlich oder mündlich in Werte und Normen prüfen lassen.
Wenn man Werte und Normen als Prüfungsfach in der Oberstufe belegen möchte, muss man aber auch in der sogenannten Einführungsphase (also in Jahrgang 11) das Fach gehabt haben.
Diese Bedingung muss allerdings nicht erfüllt sein, wenn man Werte und Normen in Klasse 12 und 13 nur als Auflagenkurs ohne Abiturprüfung belegen möchte.
Wiebke Rademacher, Fachobfrau für das Fach Werte und Normen
Seit Bestehen unserer Schule kann man im Fach Religion eine Abiturprüfung ablegen. Es gab immer Kurse auf erhöhtem Niveau (schriftlich) und auf grundlegendem Niveau (schriftlich und mündlich). Wer Religion nicht als Prüfungsfach wählt, nimmt an einem Ergänzungskurs teil.
Heike Bohlen, Fachobfrau für das Fach Evangelische Relig
Informationen zum Fach Werte und Normen
Der Unterricht im Fach Werte und Normen ist offen für alle Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen wollen oder dürfen. Es werden Fragestellungen der drei Bezugswissenschaften (Philosophie, Religionswissenschaft, Gesellschaftswissenschaft) behandelt, um die Heranwachsenden für die moralischen Dimensionen des menschlichen Handelns zu sensibilisieren, Nachdenklichkeit zu fördern sowie Unterscheidungs- und Kritikfähigkeit in der Auseinandersetzung mit Handlungs- und Wertfragen zu entwickeln. Darüber hinaus geht es um emotionale Bildung und Unterstützung bei der Suche nach der eigenen Identität. Didaktische Priorität kommt vor allem der Entwicklung einer ethischen Urteilsbildung zu.
Im Fach Werte und Normen sollen verschiedene Kompetenzen erworben werden. Diese lassen sich unterteilen in prozessbezogene und inhaltsbezogene Kompetenzen.
a. Prozessbezogene Kompetenzen
• Wahrnehmen und Beschreiben
• Verstehen und Reflektieren
• Diskutieren und Urteilen
b. Inhaltsbezogene Kompetenzen
Sekundarstufe I:
Inhaltsbezogene Kompetenzbereiche | Leitthemen Jg. 5 und 6 |
Leitthemen Jg. 7 und 8 |
Leitthemen Jg. 9 und 10 |
Fragen nach dem Ich | Umgang mit Erfolg und Misserfolg | Sucht und Abhängigkeit | Entwicklung und Gestaltung von Identität |
Fragen nach der Zukunft | Zukunftswünsche und -ängste | Verantwortung für Natur und Umwelt | Altern, Sterben und Tod |
Fragen nach Moral und Ethik | Regeln für das Zusammenleben | Freundschaft, Liebe und Sexualität | Ethische Grundlagen für Konfliktlösungen |
Fragen nach der Wirklichkeit | Begegnungen mit Fremdem | Menschenrechte und Menschenwürde | Wahrheit und Wirklichkeit |
Fragen nach Religionen | Monotheistische Weltreligionen | Leben in einer christlich geprägten Kultur | Weltreligionen und Weltanschauungen |
Sekundarstufe II:
Rahmenthema 1: Fragen nach Individuum und Gesellschaft
Rahmenthema 2: Fragen nach dem guten Handeln
Rahmenthema 3: Fragen nach dem Wesen des Menschen
Rahmenthema 4: Fragen nach Wissen und Glauben
Leistungsbewertung
Die Leistungsbewertung erfolgt unabhängig von der weltanschaulichen Einstellung der Schülerinnen und Schüler. Zu beurteilen sind die im Prozess des Unterrichts erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Leistungsbewertung erfolgt auf Grundlage der Mitarbeit im Unterricht (60% der Gesamtnote) und der erbrachten schriftlichen Leistung (40% der Gesamtnote).
a. Mitarbeit im Unterricht
• Redebeiträge im Unterrichtsgespräch
• Vortragen von Hausaufgaben
• Gestalterisches Arbeiten (z.B. Plakate)
• Präsentationen, auch mediengestützt
• Vortragen von Ergebnissen aus einer Partner- oder Gruppenarbeit
• Zusammenstellen einer thematisch geordneten Arbeitsmappe oder eines Portfolios
• Übernehmen zusätzlicher Ausarbeitungen (Kurzreferate oder Berichte)
b. Schriftliche Leistung
In jedem Halbjahr wird eine schriftliche Arbeit geschrieben. Hier werden überwiegend Kompetenzen überprüft, die innerhalb einer Unterrichtseinheit in einem überschaubaren Rahmen erworben wurden.
Darüber hinaus werden aber auch Kompetenzen überprüft, die langfristig erworben wurden.
Neben der Reproduktion von Kenntnissen soll des Weiteren der Transfer von Wissen und die Fähigkeit zu begründetem Urteilen geprüft werden.
Quellen und weitere Informationen unter
http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/kc_wertenorm_go_i_12_11.pdf
http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/kc_wun_gym_i.pdf