Informationen zum Fach Englisch

Curricula Vorgaben

Die Planung des Unterrichts in den Sekundarstufen I und II erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Kerncurricula des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Die Umsetzung der Kerncurricula ist in den schulinternen Lehrplänen geregelt, die hier eingesehen werden können:

 

Weitere Hinweise für die gymnasiale Oberstufe

 

Leistungsbewertung

Die von der Fachkonferenz vereinbarten Richtlinien zur Bewertung der mündlichen und schriftlichen Leistungen sind hier zusammengefasst:

In den Jahrgängen 6,8 und 10 wird jeweils eine schriftliche Lernkontrolle durch eine sogenannte Sprechprüfung ersetzt. Dazu sind folgende Dinge per Erlass geregelt:

  • Die Prüfung besteht aus drei Teilen (Interview, monologisches Sprechen, Dialog).
  • Die Prüfungsdauer beträgt in der Regel in Jahrgang 6  8-10 Minuten, in Jahrgang 8 12-13 Minuten und in Jahrgang 10 15-16 Minuten.
  • Die Prüfung findet in der Regel als Partnerprüfung statt. Die Paare werden per Losverfahren ermittelt.
  • Die Prüfung wird von zwei Fachlehrern durchgeführt: einem Prüfer (i.d.R. der Fachlehrer/dieFachlehrerin) und einem Protokollanten.
  • Es gibt unmittelbar vor der Prüfung keine Vorbereitungszeit.

Die Bewertung der Sprechprüfung erfolgt nach folgenden Kriterien:

Nützliche Links

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